Habt ihr schon einmal an eine Patientenverfügung gedacht? Wie soll mein eigener Tod beziehungsweise meine Beerdigung vonstatten gehen? Was kann ich schon zu Lebzeiten organisieren? Was ist mir für meine Angehörigen wichtig? Wie essenziell das alles ist, begreift man erst, wenn es einen selbst tangiert. Man könnte zwar sagen: «Ich bin dann ja eh bewusstlos oder gar tot, was kümmert es mich?» Aber als Angehörige*r ist man ganz froh, wenn einige Dinge klar sind, weil die sterbende Person sie bereits festgelegt hat, glaubt mir. Dazu gehört zunächst einmal eine Patientenverfügung.
In der Schweiz kann man ganz einfach beim Schweizerischen Roten Kreuz online [unbezahlte Werbung] eine Vorsorgemappe bestellen, in der folgende Unterlagen enthalten sind: Vorsorgeauftrag, Anordnungen im Todesfall, Testament – und eben die Patientenverfügung, die ich euch heute vorstelle. Kostenpunkt: 22 Franken. Alternativ und papiersparend können die Dokumente aber auch online gratis bezogen werden.
Warum eine Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung könnt ihr schriftlich festhalten, welchen medizinischen Behandlungen und Massnahmen ihr zustimmt und welche ihr ablehnt, falls ihr nicht mehr selbst entscheiden könnt. Das Dokument hilft den Mediziner*innen somit als Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen und legt auch fest, wer vertretungsberechtigt über Massnahmen entscheiden kann.
Patientenverfügung wird zentral hinterlegt
Die ausgefüllte, datierte und unterschriebene Patientenverfügung kann kostenpflichtig bei der Hinterlegungsstelle des Schweizerischen Roten Kreuz hinterlegt werden: Schweizerisches Rotes Kreuz, Patientenverfügung SRK, Werkstrasse 18, 3084 Wabern. Sie wird bei Bedarf ausschliesslich dem zuständigen medizinischen Personal übermittelt und sollte alle zwei bis drei Jahre aktualisiert werden.
Das Ausfüllen braucht Zeit
Das klingt auf den ersten Blick alles ganz einfach, aber es ist dann doch etwas tricky. Macht euch keine falsche Illusionen: Die Mappe haben wir direkt nach dem Tod meines Vaters im Sommer 2021 gekauft. Es hat bis JETZT gedauert, also rund sechs Monate, bis wir (mein Mann und ich) die Patientenverfügung nach zahlreichen Gesprächen jeder für sich aber gleichzeitig ausgefüllt haben. Die anderen genannten Bereiche haben wir noch nicht einmal in Angriff genommen.
Habt ihr euch schon einmal wirklich WIRKLICH Gedanken darüber gemacht, ob ein Wachkoma über Monate für euch akzeptabel wäre? Wo hört für euch Lebensqualität auf? Ist es okay, wenn man euch nach einem Herzstillstand reanimiert, auch wenn ihr vielleicht dement seid? Habt ihr Angst vor einer Intubation?
Damit einhergehend stellen sich auch Fragen zum Tod: Wenn ihr sterbt, wollt ihr das wissen? Glaubt ihr an eine Existenz nach dem Tod? Wer entscheidet, wann der Stecker gezogen wird? Und sind schmerzstillende Medikamente okay, Antibiotika bei einer zusätzlichen Infektion aber nicht?
All diese Fragen stellen sich beim Ausfüllen der Patientenverfügung, und sie sind echt nicht leicht. Diese Gedanken brauchen Zeit zum Reifen.
Wozu das alles
Im besten Fall brauchen wir das nie, so eine «Patientenverfügung». Wie schal das Wort schon klingt. Wir sind lieber ewig bei Bewusstsein, sterben wenn dann einfach so, im Schlaf oder zack bei einem Unfall.
Aber was, wenn nicht?!
Ich finde es sinnvoll, ja liebe-voll, Angehörige schon jetzt zu entlasten in dieser Ausnahmesituation, die der Tod nun mal für alle ist, sowohl für die, die ihn erleben, als auch die, die zurückbleiben.
Ich weiss nun ein wenig mehr darüber, was mir selber wichtig ist, wenn ich eines Tages aus irgendeinem Grund nicht mehr bei Bewusstsein bin, um über mich und meinen Körper selbstbestimmt zu entscheiden. Und ihr?
Mit dem Thema befasse ich mich auch gerade. Ich stelle mir vor allem die Frage „Was passiert, wenn ich meinen Mann als Bevollmöchtigten einsetze und wir gleichzeitig verunglücken?“ Also, wer entscheidet dann und wo hinterlege ich die Vollmacht am besten, dass sie auch in diesem Fall gefunden wird?
Darf ich fragen, ob du dies bedacht hast und eine Idee dazu hast?
Liebe Katrin
Ich habe aus der selben Überlegung heraus noch eine zweite Person als Bevollmächtigte eingesetzt. Sie hat eine Kopie meiner Patientenverfügung.
LG Séverine